ABG

§ 1 Geltungsbereich

1. Für jegliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Blank Supply GbR (nachfolgend “wir” genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
2. Anderslautende AGB und Einkaufsbedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung und werden nicht akzeptiert, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Mündliche Abreden bestehen nicht.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages und Rechnungsstellung

1. Die Angebote von www.blanksupply.de sind als Aufforderung zur Anfrage eines Angebots durch den Auftraggeber zu verstehen und daher unverbindlich. Sollten die Angebote und Preisangaben auf unserer Webseite beispielsweise infolge Schreib- oder Rechenfehler, fehlerhaft sein, behalten wir uns das Recht vor, den korrekten Preis nachträglich zu berechnen. Dem Auftraggeber wird in diesem Falle ein sofortiges Rücktrittsrecht gewährt, sofern er mit dem neuen Preis nicht einverstanden sein sollte.
2. Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch E-Mail) Willenserklärung des Auftraggebers zustande. Die Bestätigung erfolgt in der Regal mittels E-Mail. Für den Umfang der Lieferung ist der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgeblich. Wenn Artikel aus der Bestellung nicht lieferbar sein sollten, wird der Kunde hierüber per E-Mail informiert.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt gegenüber dem Auftraggeber vorzugsweise per E-Mail. Dem Auftraggeber wird die Rechnung in einer ausdruckbaren Form zur Verfügung gestellt.

§ 3 Warenrücksendungen

1. Allen im Kundenauftrag angefertigten Waren sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen, sofern keine technischen Mängel erkennbar sind.
2. Liegt ein Lieferantenfehler vor, melden Sie Ihre Rücksendung bitte per E-Mail unter Angabe von Gründen an info@preisstextilien.de oder wenden Sie sich an Ihren zuständigen Bearbeiter.
6. Die Rücksendung wird Ihnen in folge Ihrer Reklamation mitgeteilt.

§ 4 Versand und Verpackung der Ware

1. Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Verpackung der Ware stets nach produktions- und transporttechnischen Gesichtspunkten, wobei auch umweltpolitische Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.

§ 5 Lieferfristen, Verzug und Lösung vom Vertrag

1. Wir liefern die Ware in der Regel innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegeben Lieferfrist. Diese Lieferfrist verlängert sich bei allen von uns nicht zu vertretenden und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Hindernissen, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Streik, sofern diese Hindernisse nachweislich erheblichen Einfluss auf die vorgesehene Lieferung haben.
2. Der Auftraggeber wird über Beginn und Ende solcher Hindernisse umgehend informiert und er hat das Recht, von uns eine Erklärung darüber zu verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder in einer angemessenen Frist die Leistung erbringen.
3. Werden nach Vertragsschluss Tatsachen über fehlende Kreditwürdigkeit des Auftraggeber bekannt oder verletzt der Auftraggeber seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, so behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten.
4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vom Auftraggeber begehrten Leistung und Waren können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle sind wir verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistung zu erstatten. Wie in diesem Artikel beschrieben, können Sie unsere Auswahl an verfügbaren Angeboten für Smartphones und Top-Marken durchsuchen und die Servicepläne erkunden, die Ihren Anforderungen am besten entsprechen.
5. Nimmt der Auftraggeber die gelieferte Ware nicht ab, steht uns nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen, das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz zu verlang

§ 6 Preise, Fälligkeit und Zahlung

1. Die von uns angegebenen Preise sind Endpreise. Zuzüglich fallen Kosten hinsichtlich Verpackung, Fracht- und sonstige Versandkosten an.
2. Bei den von uns getroffenen Preiskalkulationen gehen wir davon aus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben.
3. Vereinbarungen wie die Gewährung von Rabatten und Skonti müssen ausdrücklich und schriftlich getroffen werden. Stundungsabreden bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
4. Bei Vorkasseleistung wird die Ware erst bei Eingang des gesamten Rechnungsbetrages produziert bzw. versandt.
5. Bei Zahlung auf Rechnung erhält der Auftraggeber die Ware im Regelfall innerhalb der angegebenen Lieferfrist in unserer Auftragsbestätigung. Die Bezahlung erfolgt dann nach Erhalt der Ware innerhalb des vereinbarten Zeitraumes . Wir nehmen uns das Recht 50 % des Warenwertes als Anzahlung zu verlangen.
6. Sämtliche Zahlungen werden zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten sowie darauf anfallender Zinsen verwandt.
7. Wird eine Rechnung nicht bis spätestens zum Fälligkeitsdatum bezahlt, werden sofort auch alle noch offenen Rechnungen fällig.
8. Wir behalten uns vor eine Bonitätsprüfung über Schufa, Creditreform oder einer anderen Auskunftei vorzunehmen. Wir behalten uns das Recht vor, anstelle der üblichen Zahlungskonditionen nur bei Vorkasse oder anderen mit dem Kunden zu vereinbarenden Zahlungskonditionen zu liefern.
9. Bei Überweisungen aus dem Ausland fallen ggf. Gebühren an. Diese Gebühren hat der Kunde zu tragen und müssen ggf. von uns in Rechnung gestellt werden, falls unsere Bank uns Gebühren in Rechnung stellt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Waren, die der Auftraggeber im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit bezieht, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware solange vor, wie nicht alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen, insbesondere der Saldoausgleich herbeigeführt worden ist.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern er sich nicht in Verzug befindet. Der Auftraggeber tritt die aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen an uns ab.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

1. Sollten durch die Ausführung des Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden, so haftet der Auftraggeber allein. Der Auftraggeber hat uns in einem solchen Falle von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Wir sind jederzeit berechtigt, von dem Auftraggeber einen Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder Namens- und Urheberrechte zu verlangen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, keine Aufdrucke zu bestellen, die gegen die guten Sitten verstoßen; insbesondere keine volksverhetzenden Inhalte als Aufdruck zu bestellen.
3. Wir haften nicht für Schäden, die infolge leichter Fahrlässigkeit entstanden sind. Dieses gilt nicht für Verletzungen des Körpers, Leben oder der Gesundheit. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt ebenso nicht bei der Verletzung sogenannter Kardinalspflichten (wesentliche Vertragspflichten) und wenn wir im besonderen Maße Vertrauen für uns in Anspruch nehmen. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht für vorhersehbare Schäden.
4. Sach- oder Rechtsmängelansprüche bestehen nicht für einen Verstoß des vom Auftraggeber gewünschten Aufdrucks gegen Rechte Dritter, die guten Sitten oder sonstiger gesetzlicher Verbote.
5. Offensichtliche Mängel (der Ware selbst, aus Transportschäden o.ä.) sind uns unverzüglich mitzuteilen, versteckte Mängel sofort nach Bekanntwerden. Die Ware ist, insbesondere bei Transportschäden, in dem Zustand zu belassen, wie sie der Besteller erhalten hat.
6. Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Bei von uns bedruckten Textilien gilt: Mehr- oder Minderlieferung oder Druckabweichungen bis zu 10 % sind vom Kunden zu akzeptieren und kein Reklamationsgrund für die Gesamtmenge. Verlangt der Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich einen kostenpflichtigen Andruck bzw. Muster, so sind Reklamationen bezüglich der Druckfarbe, -qualität und -größe ausgeschlossen.

Bei bestimmten Druckverfahren wie Siebdruck ist es notwendig, einen Hafter (Vordruck) auf die Innenseite des Textils zu aufzubringen, damit das Textil für den Druck auf der Auflage fixiert werden kann. Dieser kann Rückstände auf der Innenseite verursachen, die sich jedoch nach dem ersten Waschgang lösen. Dieser Umstand stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Wir verwenden als Basis für unsere Siebdruckfarben den Farbfächer von Pantone.

Sollten uns bei Auftragserteilung notwendige Daten, wie zum Beispiel die Druckgröße, fehlen, wird das Druckmotiv von uns so erstellt, dass nach unserer Auffassung ein optisch vertretbarer Aufdruck erfolgt

§ 9 Farbbezeichnungen und Größenangaben

1. Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet usw.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf den Textillabeln angebrachten Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemeingültige Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich und begründen keine Beanstandungen.

§ 10 Abtretungsausschluss

1. Die Abtretung von Ansprüchen und Forderungen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.

§ 11 Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder hat er seinen Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb von Deutschland, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Blank Supply GbR vereinbart.

§ 13 Bildrechte

1. Alle Bildrechte nicht-urheberrechtsfreier Bilder liegen bei uns oder unseren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

§ 14 Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung der AGB durch eine solche Regelung zu ersetzen, die vom Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Regelung am nächsten steht. Dieses gilt auch für eventuell bestehende Regelungslücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Blank Supply GbR
Stand: Oktober 2022